Röntgendiagnostik
Das Röntgen dient in erster Linie der Darstellung von Knochenveränderungen. Weichteilveränderungen (Meniskusverletzungen, Bänderrisse u.a.) können mittels Röntgen in der Regel nicht direkt dargestellt werden, man erkennt diese jedoch aufgrund spezieller Techniken oder Zeichen.
Röntgenaufnahmen allein bieten nicht die endgültige Diagnose. Stets ist eine vorausgehende Untersuchung notwendig.
Knochenbrüche (Frakturen)
Die Anzeichen auf einem Röntgenbild reichen dabei von völlig gebrochenen und verschobenen Brüchen bis hin zu feinsten Haarrissen, die vergleichbar sind mit einem Sprung in einer Tasse. Letzte sind oftmals sehr schlecht oder gar nicht im Röntgenbild darstellbar. Erst nach 7-21 Tagen, wenn sich der Knochen an der Bruchstelle heilungsbedingt auflöst oder der Körper den Schaden schon repariert, kann man den Schaden erkennen. Dies führt oftmals zu der falschen Behauptung, ein vorbehandelnder Arzt hätte die Fraktur "übersehen".
Knochenveränderungen
Hierunter fallen z.B. Gelenkschäden bei Abnutzung (Arthrosen) oder Minderungen des Salzgehaltes des Knochens.
Änderungen der Stellung der Knochen zueinander
Diese treten akut z.B. nach einer Verrenkung (Luxation) auf, wenn ein Gelenkkopf aus seiner Pfanne gerät. Es kann jedoch auch anlagebedingt sein oder über lange Zeit eine derartige Stellungsabweichung entstehen (z.B. Großzehenballen).
Weichteilveränderungen
Man kann diese nur erkennen, wenn eine Verlagerung der umgebenden Knochen darauf schließen läßt. Dazu macht man sich ggf. Hilfsmittel zunutze, die den erwarteten Effekt verstärken.
Bekanntestes Beispiel sind die (immer seltener durchgeführten) "gehaltenen" Aufnahmen des oberen Sprunggelenkes. Hierbei wird der Außenbandapparat des Sprunkggelenkes in einer speziellen Vorrichtung (evtl. nach örtlicher Betäubung) unter Zug gesetzt und das Verhalten der durch diese Bänder verbundenen Knochen beurteilt. Weichen diese von ihrer normalen Position ab, so kann man auf einen (teilweisen) Riss schließen.