Arbeitsunfälle (Durchgangsarztverfahren)
Was sind Arbeitsunfälle?
Eine versicherte Person erleidet während einer versicherten Tätigkeit durch ein äußeres Ereignis einen Schaden an körperlicher oder geistiger Gesundheit.
In der Regel muss eine von außen einwirkende Kraft beteiligt sein (z.B. herabfallender Ziegelstein), es kann aber auch ein Umknicken des Fußes auf ebener Fläche sein. Auch sind Erfrierungen der Finger z.B. beim Schneeräumen als Arbeitsunfall anzusehen.
Wer ist versichert?
Arbeiter, Angestellte und Azubis über ihre Arbeitgeber, Schüler und Kindergartenkinder, Landwirte. Freiwillig versichern können sich Unternehmer. Nicht versichert über die Berufsgenossenschaften sind Beamte. Sie sind aber über ihren Dienstherrn versichert.
Versicherte Tätigkeiten
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die auf dem Weg von und zur Arbeit passieren oder während der schulischen oder beruflichen Tätigkeit selbst.
Heilverfahren
Zur Behandlung von Arbeitsunfällen sind -abgesehen von Bagatellverletzungen- nicht alle Ärzte zugelassen. Unfallversicherungsträger sind die gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Sie bestellen in der Regel Chirurgen als Unfallärzte (Durchgangsärzte, kurz D- Ärzte). Diese verfügen über eine bestimmte unfallchirurgische Ausbildung und erfüllen die hohen apparativen Anforderungen in ihren Praxen.
Was tun nach einem Arbeitsunfall ?
Nach einem Arbeitsunfall sollte der Verletzte einen D- Arzt aufsuchen. Dieser untersucht den Patienten und nimmt die Erstversorgung der Verletzung vor. Er entscheidet auch über die weitere Behandlung. Diese erfolgt entweder bei ihm, dem Hausarzt oder in schweren Fällen in einem zugelassenen Krankenhaus.